Untätigkeitsklage

Untätigkeisklage


Lutz Balding März 2010
Paradeplatz 5
34613 Schwalmstadt


Landgericht Marburg
Stafvollstreckungskammer
Universitätsstr. 48
35037 Marburg



Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 109 SttVollzG -Untätigkeitsklage-


Es wird beantragt,

- die JVA Schwalmstadt zu verpflichten, dem Antragsteller auf seinen Antrag auf Ausführung vom August 2009 zu bescheiden.

- der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.


Gründe:

Im August 2009 beantragte ich, möglichst im Oktober 2009 zu meinen Bezugspersonen nach Kassel ausgeführt zu werden. Über diesen Antrag wurde seitens der Vllzugsanstalt bis heute nicht entschieden.

Sofern die Anstalt sich darauf  beruft, meine gesamten Gefangenen-Personalakten seien Ende Oktober 2009 an den Sachverständigen Herrn Prof. Dr. Müller übergeben worden, bleibt festzustellen, dass der Anstalt ein genügender Zeitraum zur Verfügung stand über den Antrag zu entscheiden, zumal ich diese Ausführung ja für Oktober 2009 beantragt hatte.

Auch konnte die Anstalt mit Datum vom 13.01.2010 ohne Vorlage der Gefangenen-Personalakte eine Vollzugsplanfortschreibung in der Vollzugskonferenz beschließen, in der die Frage einer Ausführung erst gar nicht erwähnt wurde.

Ferner hat sich mein Antrag auch nicht durch Zeitablauf erledigt. Auch wenn ich diese Ausführung für Oktober 2009 beantragte. Die Entscheidung über die Genehmigung hat in diesem Fall grundsätzlichen Charakter, da mir bisher Ausführungen zu meinen Bezugspersonen versagt wurden.