Vermuteter Verstoß gegen Dateschutzbestimmungen durch die JVA Schwalmstadt
Sasa XXXXXX | Festungsstraße 2
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Hessischer Beauftragter
für Datenschutz bei dem
Hessischen Landttag
Postfach 3240
65022 Wiesbaden
Betr.: Vermuteter Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen durch die JVA Schwalmstadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich derzeit auf der sog. Lockerungsstation des Kornhauses der JVA
Schwalmstadt und absolviere von dort aus die notwendigen Vollzugslockerungen.
Da ich mit der Einkommensmöglichkeit die mir die JVA bietet die Fahrtkosten die mir jeweils
entstehen (alle sozialen Bezüge und der künftige Lebensmittelpunkt befinden sich im Rhein-Main-Gebiet) nicht in vollem Umfange selbst tragen kann, beantragte ich bei der Gefangenenhilfe Schwalmstadt e.V. eine Fahrtkostenhilfe für den 21.04.2013.
Bereits im Vorfeld wurde ich im Rahmen einer Konferenz am 15.04.2013 angesprochen, dass die Gefangenenhilfe „herausgefunden“ habe, dass ich vor längerer Zeit Geldbeträge nach draußen überwiesen habe, bevor über den Antrag auf Kostenhilfe entschieden werde, wolle man seitens des Vereins eine Erk1ärung dafür.
Mit Stellungnahme vom gleichen Tage teilte ich der Gef.-Hilfe mit, dass ich die Gelder meiner Mutter zukommen lassen habe, da sie im Laufe der Haftjahre sehr hohe Anwaltskosten für mich getragen hat.
Das bei derartigen Anträgen normale Procedere ist, dass der Sozialdienst der Ansta1t dem Verein lediglich mitteilt, ob eine Bedürftigkeit gegeben ist und danach entschieden wird.
Am 18.04.2013 sprach mich Herr Hattenhauer von der Gef.-Hilfe persönlich an, verwies u.a. darauf, dass bezüglich meines Antrages nicht entschieden werden könne, da durch Urlaubsabwesenheit eines Mitg1iedes das entscheidende Gremium nicht vol1ständig sei. Zum
Ende des Gesprächs, das in gespannter Atmosphäre verlief, da Herr Hattenhauer mein Ansinnen persönlich als „fordernd“ empfand, entschied er ad hoc aus der Situation heraus, dass der Antrag abgelehnt sei und legte mir nahe, dass ich eben nur Ausgänge machen soll, wenn ich auch die Mittel dafür habe.
Im laufe des Gesprächs wollte ich von Herrn Hattenhauer mehrfach wissen, woher der externe Verein wisse, wann ich welche Gelder an wen überwiesen habe. Diese Frage war ihm sichtlich unangenehm, nach anfänglichem insistieren darauf, dass ich dies ja selbst der Gefangenenhilfe mitgeteilt hätte, ich darauf hinwies, dass dies ja erst nach konkreter Frage durch den Verein geschehen ist, wollte er dieses Thema nicht mehr behandeln.
Zwischen der Gefangenenhilfe und der JVA Schwalmstadt gibt es enge personelle Verflechtungen, die mich nun befürchten lassen, dass es zwischen Verein und JVA zu bedenklicher Informationsübermittlung gekommen ist. Im Verein tätig sind noch im Dienst stehende, aber auch im Ruhestand befindliche Bedienstete der JVA Schwalmstadt, z.B. der Leiter des sportpädagogischen Dienstes, Herr Paluszak, der Abt.-Leiter W. Porada, der im Ruhestand befindliche Herr Vermöhlen. Ob es zu einer direkten Datenübermittlung gekommen ist, kann ich aus meiner Position heraus nicht sagen. Bedenklich erscheint in jedem Fall, dass Bedienstete der JVA Informationen, an die sie aus ihrem Dienstverhältnis heraus gelangen, im Rahmen ihrer rein privaten, ehrenamtlichen Tätigkeit verwenden und weitergeben. Dies berührt mindestens die Pflicht zur Verschwiegenheit über Kenntnisse aus ihrer dienstlichen Tätigkeit und den Vertrauensschutz und ist dazu geeignet, das Vergehen eines Amtsmissbrauchs zu begründen.
Informationen über die Kontobewegungen eines Gefangenen unterliegen m.E. einem strengen Datenschutz. Dass im vor1iegenden Fall Informationen darüber dem Verein mitgeteilt wurden ist für mich unzweifelha1ft, ansonsten hätte es die entsprechende Anfrage an mich nicht gegeben. Dass meine Befürchtungen nicht aus der Luft gegriffen sind zeigt der Umstand, dass es vor einigen Jahren in ähnlichem Zusammenhang ein statsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gab, bei dem es auch zur Hausdurchsuchung bei Herrn Porada kam.
Der eigentliche Vereinszweck ergibt sich selbsterklärend aus seinem Namen. Daher sollte nicht außer Acht bleiben aus welchen Quellen der Verein u.a. seine Mittel bezieht.
Im Rahmen des jähr1ich stattfindenden „Sommerfestes“ der JVA haben die Gefangenen die Möglichkeit, Fotos zu machen, dies wird auch rege genutzt. In den Jahren 2010/201 1 z.B. wurde pro Einzelbild den Gefangenen ein Betrag von 0,5O EUR in Rechnung gestellt. Bei der von der JVA in Auftrag gegebenen Bestellmenge lag der Endpreis eines Fotos bei 0,14 EUR. Der Überschuss der eingenommenen Gelder wurde der Gefangenenhilfe zur Verfügung gestellt. Auf den Bestelllisten der Bilder erfolgte, eingebunden in einen kleinen „Verlagstext“, den ohnehin niemand zur Kenntnis nimmt, der Hinweis, dass der Überschuss an die Gefangenenhilfe geht, vorgeblich für die vom Verein zur Verfügung gestellte „Dienstleistung“ ihr Konto für die Abwicklung der Überweisungen benutzen zu können. Es war nur gestattet, die Bilder zu den geschilderten Konditionen zu erwerben.
Daher sollte der Verein bei der Entscheidung über eine Mittelvergabe stets im Blick haben, dass ihre Kasse auch mit Geldern der Gefangenen bestückt wird. Nicht unerwähnt soll bleiben, dass diese Bilderbestellungen vom sportpädagogischen Leiter UND Mitglied der Gefangenenhilfe organisiert wurde.
Ich möchte Sie bitten, in dieser Angelegenheit ermittelnd tätig zu werden, zu unterbinden, dass seitens der Anstalt sensible Daten an private Vereine weitergegeben werden und den zuständigen Stellen zu berichten..