An den
Justitzminister des Landes Hessen
Rupert von Plottnitz
Fax Nr. 0611/32-2691 (3 Seiten)
Kassel, 01.12.95
Sehr geehrter Herr von Plottnitz,
am 13.11.95 wurde Lutz Balding, den wir regelmäßig – einzelne von uns seit drei Jahren – in der JVA Schwalmstadt besuchten, gegen seinen Willen in die JVA Bruchsal verlegt. Wir wenden uns an Sie als den für die Haftbedingungen und die Zwangsverlegung verantwortlichen Justizminister mit der Forderung nach Rückverlegung und grundsätzlicher Prüfung der Haftsituation von Lutz Balding.
Wir begründen diese Forderung mit dem Recht des Herrn Balding auf eine Lebensperspektive. Damit meinen wir zunächst Haftbedingungen, die nicht einzig und allein darauf ausgerichtet sind, ihn als Menschen zu brechen. Mit Lebenspespektive meinen wir aber vor allem die reale Aussicht auf ein zukünftiges Leben in Freiheit.
Die derzeitige Situation von Lutz Balding ist eine andere. Er hat als heute 37-jähriger den 08.05.2020 als Entlassungstermin (siehe Anlage Vollzugsplan). Er hat keinerlei Aussicht auf Vollzugslockerungen. Seine von ihm gewählten Kontakte nach draußen werden nach Kräften eingeschränkt. Herr Balding ist darauf angewiesen, sich tagtäglich zu wehren. Er hat sich bislang dafür entschieden, „selbstbestimmt den Weg in die Freiheit zu suchen“, d.h. bei jeder sich bietenden Möglichkeit die Flucht zu versuchen.
Es ist uns bekannt, daß jede einzelne der gegen Lutz Balding gerichteten Maßnahmen letztendlich juristisch nicht anfechtbar ist. Wir kennen die Hinweise auf seine wiederholten Eigentumsdelikte „auf Flucht“, die Festschreibung „Sicherheit vor Resozialisierung“ in einem Urteilstext. Deshalb wenden wir uns nicht an Sie.
Wir erwarten von Ihnen aufgrund Ihrer Erklärungen gegen die lebenslängliche Freiheitsstrafe und für eine Humanisierung des Strafvollzugs, daß Sie Ihre Möglichkeiten ausschöpfen, Gefangenen wie Lutz Balding eine Perspektive zu eröffnen.
Wir erwarten Ihre baldige Stellungnahme und nehmen auch gern einen persönlichen Gesprächstermin wahr.
Mit freundlichen Grüßen
C..... E......
B..... U.... R......
A..... M.....
B...... S.......
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