1995 Antwort Plottnitz
Antwort: Hessisches Ministerium der Justiz und  für Europaangelegenheiten

18.Dezember 1995

Betr.: Verurteilten Lutz Balding;
hier: Ihre Eingabe vom 1.12.1995

Sehr geehrter Herr Enßlin,

Ihre Eingabe vom 1.12.1995 hat Herr Staatsminister von Plottnitz zur Beantwortung an mich weitergeleitet.

Die von Ihnen beanstandete Verlegung des Verurteilten Lutz Balding in die Justizvollzugsanstalt Bruchsal stellt eine vollzugliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung dar. Der mit der Verlegung angestrebte Zweck liegt nicht, wie von Ihnen vermutet, in der Unterbindung von bestehenden Besuchskontakten, sondern dient vielmehr der Aufrechterhaltung eines geordneten Strafvollzuges.

Die Gründe der Verlegung liegen ausschließlich im Verhalten des Verurteilten Balding. Die Folgen, die sich aus seinemVerhalten zwangsläufig ergeben mußten, hat er somit selbst zu vertreten. Da der Vollzug der Freiheitsstrafe auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten dient (§2 Satz 2 Strafvollzugsgesetz), ist die Vollzugsbehörde gezwungen, die notwendigen Maßnahmen zur Wahrung dieses Zweckes zu treffen. Die Verlegung des Verurteilten Balding in die Justzvollzugsanstalt Bruchsal stellt eine solche Maßnahme dar.

Ich bitte um Ihr Verständnis, daß weitergehende Auskünfte über Vollzugsinterna Außenstehenden nicht erteilt werden können.

Was die Haftsituation von Herrn Balding anlangt und hier insbesondere den auf den 8.5.2020 notierten Entlassungstermin ist folgendes anzumerken:

Ob Herr Balding die angeordnete Sicherungsverwahrung antreten muß, hängt vom weiteren Vollzugsverlauf ab. Desweiteren ist denkbar, daß bei entsprechender Mitarbeit am Vollzugsziel sogar eine vorzeitige Entlassung in Betracht kommt. Die Dauer, die Herr Balding noch im Vollzug zuzubringen hat, hängt demnach in besonderem Maße von seinem eigenen Verhalten ab. Es liegt somit an ihm selbst, welche Lebensperspektive er auf der Grundlage der bestehenden Umstände für sich entwickelt.

Im übrigen verkenne ich nicht Ihr persönliches Engagement für den Verurteilten Balding und möchte mich an dieser Stelle hierfür bedanken.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

(Müllberger)