Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt
13.Dezember 2007
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt G....,
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 23.11.2007 teile ich Ihnen mit, dass Ihr Mandant Herr Lutz Balding im Jahre 2004 vier Ausführungnen (ungefesselt) erhalten hat.
Zum Zeitpunkt dieser Ausführungen waren keine beanstandungswürdigen Vorfälle zu verzeichnen.
Zu beachten ist, dass auch der weitere Vollzugsverlauf seit dem Jahre 2004 in die aktuellen vollzuglichen Entscheidungen einfließt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Bloche)