Brief vom 03.05.2010

Brief vom 03.05.2010


Hi A..........,                                       

ich sehe es so: MüIler übernimmt zwar einen Tick mehr Verantwortung im Vergleich zu Leygraf, aber IetztendIich läßt er es doch im Raum stehen bzw. dem Knastapparat überlassen, ob sie mit "hohem Risiko" endIich maI den Weg nach draußen offen machen. Und für die Justiz ist genügend Futter drin zu sagen: gerade hier in Hessen wird "Sicherheit der BevöIkerung aIs gleichrangiges VollzugszieI neben Resozialisierung" hochgehaIten, also erstmal für weitere Jahre dicht halten.

Daher kann es für mich eigentlich nur zwei Wege geben: entweder kommt WoIf uns auch nur mit Gequatsche, das nichts bewegt. Oder er begreift endIich mal, dass nur noch er die Situation vorwärts bringen kann.
Er (Wolf) hat z.B. dem Knast schon 2004 im Gutachterbestellungsbeschluss für Leygraf reingeschrieben, dass es (2004 ! ! !) "....beim derzeitigen Vollzugsstand nicht mehr ermessensfehIerfrei ist, ... hinreichend gesicherte Ausführungen zu gewähren."

Jetzt sind mittlerweile sechs Jahre ins Land gegangen, ich habe nicht eine popelige Ausführung bekommen - und führe derzeit eine UntätigkeitskIage gegen den Knast vor der StVK (Richterin Simon) mit den Ziel. den Knast zu verpflichten, mir auf meinen Ausführungsantrag von August 2009 überhaupt erstmal eine Antwort zu geben...... Dieser Irrsinn ist beispieIhaft für meine Perspektive hier in dem Laden.

Und darin liegt für mich Wolfs Verantwortung: dem Knast so deutlich kIar zu machen, dass
1. ausschIießIich noch Lockerung/Erprobung nach draußen führt und
2. es die Rechtsauffassung des Gerichts ist, dass das noch bestehende Risiko eingegangen werden muss. Alles andere ist Tinneff!

Müller bewertet die letzten 12 vorkommnisfreien Jahre positiv, der Knast schreibt mit Ausnahme der verweigerten Pissproben auch nur positives Zeug. Weder Knast, noch Gutachter und auch WoIf richten mehr als diese einzige Forderung an mich, dass ich mich in Lockerungen zu bewähren hätte.

Und so wie es aussieht bleibt mir aIs handeIndes Subjekt keine Möglichkeit, auf den Prozess einer Lockerungsgewährung Einfluss zu nehmen. Damit stehe ich aIs pures Objekt staatIichen HandeIns, was Iaut Rechtsprechung des BVerfG nicht sein darf.

Soweit erstmal eine erste Einschätzung. NatürIich werden wir Müller befragen, einfach auch um mehr KIarheit in gewisse Aussagen zu bringen z.B. zu dem Punkt an dem er feststeIIt, dass "das hohe aktuarische Risiko die tatsächIiche EntwickIung der Persönlichkeit überzeichnet".

OK. vielleicht kannste ja im VorfeId schon maI ausleuchten, was mit Wolf zu machen ist und was nicht.
Bezüglich einer mündlichen Anhörung käme es mir natürlich gelegen, wenn sie wie die letzte hier in SchwaImstadt stattfinden könnte (erspart mit ne Woche stressigen Transport)

HerzIiche Grüße