Schreiben vom Rechtsanwalt
Grüß dich Lutz,hab' nach langen Versuchen endlich Wolf an den Apparat bekommen und zwischendurch hat mich auch noch die Berichterstatterin Frau Simon erreicht und mit mir den Termin für die Anhörung (vor der Berichterstatterin) für Mittwoch, den 30.11.2011, abgesprochen.
Frau Simon sagte mir, sie werde bei der JVA (Justizvollzugsanstalt) anregen, dass du ohne Begleitung und möglicherweise mit mir zur Anhörung kommst. Mal gucken, ob das klappt. Wenn dem so wäre, würde ich dich in der JVA abholen und wir würden gemeinsam nach Marburg fahren und hätten dann auch ein bisschen Zeit miteinander. Das wär' doch toll. Sollte sich die JVA quer stellen und du wieder begleitet dahin gebracht werden, dann geht's um 10.00 Uhr los. Ansonsten würden wir ein bisschen später anfangen.
Ich selbst war erst ein weinig enttäuscht, dass die keine Kammeranhörung machen wollten. Habe dann aber soeben Wolf erreicht und mit ihm die Sache nochmals durchgesprochen. Auch die Aspekte, die wir in den letzten Briefen ausgetauscht hatten. Wolf sagte zunächst: "das läuft doch gut, das sollen wir do weiter machen mit den Ausführungen nach ........... und dann ist Balding spätestens Weihnachten nächsten Jahres draußen, vielleicht schon im Sommer. Jetzt nichts wie raus!" So hat er sich wortwörtlich ausgedrückt.
Ich fragte ihn dann, ob man nach seinen Einschätzungen denn kein Gutachten mehr bräuchte, um dich rauszukriegen. Daraufhin sagte er, nach seiner Vorstellung nicht. Aber man wisse natürlich nicht, wie sich die Staatsanwaltschaft verhält. Ich habe ihm da unseren Vorschlag unterbreitet, möglicherweise noch mal ein Gutachten bei Müller in Auftrag zu geben, stationär in seiner Einrichtung. Im Hinblick auf die Unabwägbarkeiten der Einstellung der Stattsanwaltschaft hielt er dies auch für keinen dummen Gedanken und wir sind wie folgt verblieben: Wir machen jetzt die Anhörung. Als ergebnis der Anhörung wird eine Fortdauer der Sicherungsverwahrung beschlossen werden. Es wird ein kurzfristiger neuer Termin anberaumt zur Überprüfung der weiteren Fortschritte. In den Beschluss wird hineingeschrieben, dass die Kammer denkt, dass du in dem nächsten halben Jahr bei fortschreitender Bewährung aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden könntest. Diesen Beschluss gibt Wolf der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis und bittet um Stellungnahme, ob diese sich einer solchen Vorgehensweise nicht anschließen würde oder doch ein Gutachten für nötig hält. Sollte die Staatsanwaltschaft daraufhin ein Gutachten für nötig erachten, würde Wolf umgehend das Gutachten bei Müller in Auftrag geben und wir könnten so verfahren, wie wir das erst angedacht hatten.
Ich würde vorschlagen, dass wir jetzt erstmal die Anhörung machen und sehen, ob sich möglicherweise auch die Staatsanwltschaft der Vorstellung von Wolf anschließt und bei fortschreiten der Ausführungen usw. auf einen Gutachter verzichten würde.
So, jetzt bin ich mal gespannt, ob Frau Simon das durchgedrückt bekommt, dass ich dich in Schwalmstadt abholen kann und wir beide gemeinsam zur Anhörung nach Marburg fahren. Es wäre toll, wenn das ginge!
Solltest du Kritik, Anregungen, Bedenken haben, lass' es mich wissen.
Herzlichen Gruß
Andreas