Anlage 1
AbschriftLandgericht Marburg
Abschrift
Landgericht, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg
Aktenzeichen: .....................
Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt
Paradeplatz 5
34613 Schwalmstadt
Datum: 26.07.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem Maßregelvollzugsverfahren
Lutz Balding, geboren am 03.09.1958 gegen Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt
weise ich darauf hin, dass zu dem am 03.06.2011 bei Gericht eingegangenen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 30.05.2011 (Umfang: 3 Seiten handgeschrieben nebst von dort herrührenden Anlagen) trotz der Gewährung einer großzügigen Frist von einem Monat bislang immer noch keine Stellungnahme hier eingegangen ist.
Sollte bis zum 01.08.2011 keine SteIIungnahme von lhrer Seite hier vorliegen, wird die Kammer davon ausgehen, dass die DarsteIlung des Antragstellers uneingeschränkt zutreffend ist und seine rechtliche Beurteilung, dass die FesseIung ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig war, von dort geteilt wird und es deshalb keiner weiteren Stellungnahme bedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Simon
Richterin am Landgericht
Beglaubigt
S.....
Justizhauptsekretärin