Brief vom 08.01.2012

Brief vom 08.01.2012


Hallo K.........., Lieber R................,

wird Zeit, dass ich endlich den Beschluss schicke. Macht euch keinen Kopf wegen dem ausgefallenen Besuch (1.) - wahrscheinlich wäre ich auch kein allzu guter Gesprächspartner gewesen; die ganze letzte Woche hat mich 'ne fürchterliche Erkältung richtig duchgebeutelt, jeden Tag neben Triefnase und Hustengekeuche auch echt üble Kopfschmerzen und darüber auch eine Scheiß-Laune.
Jetzt geht's wieder so la la ... Geruch und Geschmack kommen langsam wieder, aber ich fühl mich noch recht matt.

Ja, ich hoffe auch, dass nun nicht mehr allzu lange dauert, bis wir auch 'n Tag zusammen draußen verbringen können. Der vorliegende Beschluss würde's jedenfalls hergeben...

Zum Einzelnen: anscheinend ist dem Schreibdienst beim Landgericht Marburg etwas verrutscht: zwischen Seite 3 und 4 scheint ein ganzer Absatz zu fehlen -  sobald A....... aus'm Urlaub zurück ist, were ich mir mal von ihm das Exemplar kopieren lassen, das ihm geschickt wurde. Aber es scheint nix groß wesentliches zu sein - auf frühere Sachen bezogen. Einen Schreibfehler bzw. 'ne Wiederhohlung eines Absatzes hat es auch auf Seite 2/3 gegeben. Vielleicht haben se ja gerade 'ne Aushilfe in der Schreibstube sitzen.
Dann wundert euch nicht, dass der Beschluss ziemlich ausführlich Bezug auf die Gewaltgeschichte von mir nimmt. Rein rechtlich war Dr. Wolf gezwungen, die Frage der Fortdauer der Sicherungsverwahrung anhand der Vorgaben zu prüfen, die das BVerfG (Bundesverfassungsgericht) in seinem Mai-Urteil genacht hat. Und um zu begründen, warum nach diesen Vorgaben eine "sofortige" Entlassung nicht in Frage kommen kann, musste er klar hervorheben, dass das von mir ausgeübte Maß an Gewalt dies nicht zuläßt.

Aber im unteren Absatz auf Seite 4 hat er dem Knast nochmals recht deutlich ins Aufgabenbuch geschrieben, was von ihm erwartet wird. Ich habe dann auch gleich beantragt, dass als nächster Lockerungsschritt bei der Ausführung am 16. Jan. die Bewachung auf 1 Bediensteten reduziert wird.
Letzte Mitteilung des Sozi war aber, dass er davon ausgeht, dass es diesmal auch noch 2 Beamte werden. Sein "Argument" war, immerhin würde es sich bei 1 Beamten schon um einen "begleiteten Ausgang" handeln (und nicht Ausführung!) und das würde man nicht umsetzen, bevor nicht das Lockerungsgutachten vorliege........
Naja, sollen se machen was se wollen: eine ablehnende Entscheidung trage ich auf jeden Fall sofort wieder vor's Gericht.
Meine schriftliche Argumentation bei dem Antrag war folgende: eine Reduzierung der Bewachung auf 1 Bediensteten stellt bei weitem nicht einen drart großen "Sprung" vorwärts dar, dass man dafür zwingend ein gutachterliches Plazet benötigt. Diese Frage kann ohne weiteres in eigener Kompetenz und Verantwortlichkeit von den Entscheidungsträgern "hier" entschieden werden.
Schauen wer mal. Werde euch auf dem laufenden halten.

Ansonsten freue ich mich auf den 16. bei K............ und L......... . Melde mich vielleicht von dort (wenn's zugelassen wird). Ob's diesen Monat noch mit anrufen klappt, kann ich noch nicht sagen. Muss erst die Abrechnung abwarten, wie's Konto aussieht .... Aber's gibt ja Papier und Stift ( .... naja, das sage gerade ich .. grins).

Drück euch beide ganz lieb
ciao Lutz

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