FORDERUNGEN
Diese Forderungen der hungerstreikenden Sicherungsverwahrten der JVA (Justizvollzugsanstalt) Schwalmstadt wurden am 2.11.2010 an die Anstaltsleitung und das hessische Justizministerium geschickt:
Die Vollzugsbehörde hat seit der Rechtskraft des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 17.12.2009, in dem ausdrücklich die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung als "Strafhaft" gerügt wurde, bis jetzt nichts getan, um diesen rechtswidrigen Zustand zu beenden.
Das Bundesverfassungsgericht hat seit langer Zeit bereits mehrfach ausdrücklich die Vollzugsbehörden verpflichtet, den Vollzug der Sicherungsverwahrung in einer Weise zu gestalten, der Sozialisations angeboten und insbesonders Erprobungssituationen in Form von Vollzugslockerungen , wozu auch Tagesausgänge und offener Vollzug gehört, in hinreichendem Maße Raum gibt.
Die Leiter der JVA Schwalmstadt weigern sich strikt die Vorgaben des Verfassungsgerichts umzusetzen.
Der Vorrang der Resozialisierung hat Verfassungsrang und kann deshalb gestzlich nicht abgeändert werden.
Wir fordern, dass die Vollzugsanstalt sich ab sofort an die von Verfassungswegen den Sicherungsverwahrten zugestandenen Rechte hält und die ergangenen Gerichtsbeschlüsse in Sachen Vollzugslockerungen unverzüglich umsetzt. Und nicht erst nach jahrelangem Klageweg.
Wir forden den Sicherungsverwahrten ab sofort mindestens einen Tagesausausgang monatlich zu gewähren, sofern kein konkreter Anhaltspunkt von Flucht oder Mißbrauch vorliegt.
Die Ausgänge können durch elektronische Überwachung oder durch Begleitung von Angehörigen oder Betreuern durchgeführt werden.
Auch muss den Sicherungsverwahrten die Möglichkeit des offenen Vollzugs gegeben werden, damit sie die Gelegenheit erhalten, ihre Sozialprognose erheblich zu verbessern.
Wir fordern außerdem:
1.) | Jegliche strafhaftähnlichen Restriktionen ab sofort zu unterlassen. Es dürfen Sicherungsverwahrten keinerlei Grundrechtseinschränkungen auferlegt werden, mit Ausnahme derer, die für die äußere Sicherheit unerläßlich erscheinen. | |
2.) | Sicherungsverwahrte dürfen tagsüber nicht in den Hafträumen eingeschlossen werden. Falls das bei Nacht überhaupt erforderlich erscheinen sollte, dann frühestens um 23 Uhr. Der Einschluss in die Hafträume um 16:30 Uhr und 15:30 Uhr an den Wochenenden ist sofort abzuschaffen. Es gibt für den frühen Einschluss keinen vernünftigen Grund. In manchen Bundesländern bleiben die Haftraumtüren sogar nachts offen. | |
3.) | Sicherungsverwahrten muss ein unbeschränkter Telefonverkehr gewährt werden. | |
Ebenso ein unbeschränkter Besuch an den Tageszeiten. | ||
Dasselbe hat auch für den unbeschränkten Paketempfang zu gelten.
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4.) | Das Taschengeld muss ab sofort auf 90 EURO monatlich festgesetzt werden, gemäß SGB XII, wie im Maßregelvollzug. | |
Dies wird übrigens schon von mehreren Bundesländern so gemacht und es ist nicht nachvollziehbar, warum Hessen sich weigert | ||
Ebenso steht den Maßregelpersonen Bekleidungsgeld gemäß SGB XII zu.
Dies fordern wir auch für die Sicherungsverwahrten. | ||
5.) | Sicherungsverwahrte müssen das Recht haben, Heimarbeit zu machen bzw. sich selbstständig zu machen (falls kein gerichtliches Berufsverbot vorliegt). | |
6.) | Die Verpflegung muss den Verpflegungssätzen des forensischen Maßregelvollzuges in den forensischen Kliniken entsprechen. | |
7.) | Die bisherige Gleichsetzung der Verpflegung mit der Gefängniskost muss ab sofort verboten werden. | |
Sicherungsverwahrte müssen das Recht auf Selbstverpflegung haben, sofern sie das wünschen. | ||
8.) | Sicherungsverwahrten muss grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf angemessenen Wohnraum von mindestens 16 Quadratmetern zugestanden werden, wobei die Toilette separat sein muss, wie es in einer menschenwürdigen Wohnung in europäischen Kulturstaaten üblich ist. | |
9.) | Für Sicherungsverwahrte muss ab sofort die Möglichkeit geschaffen werden, dass für die psychologische und therapeutische Betreuung auswärtige, bzw. externe Therapeuten und Psychologen beauftragt werden, die nicht von den Justizbehörden abhängig sind und unvoreingenommen mit den Probanden arbeiten können. | |
10.) | Die ehrenamtlichen Betreuer müssen grundsätzlich das Recht haben, ihre Probanden in ihren Hafträumen zu besuchen und zwar uneingeschränkt. | |
11.) | Die Zensur des Briefverkehrs der Sicherungsverwahrten mit der Außenwelt muss ab sofort unterbleiben. Es gibt keinen vernünftigen Grund zu einer derartigen Maßnahme, umso weniger als sogar in den meisten Justizvollzugsanstalten heute keine Zensur der Briefe mehr erfolgt. | |
Dazu ist festzustellen, dass auch in den forensischen Kliniken keine solche Zensur stattfindet, obwohl auch dort schwerkriminelle Straftäter einsitzen. |