Erklärungen

Erklärungen der Hungerstreikenden



(15.11.2010) Erklärung zum Ende des Hungerstreiks:

der Hungerstreik der Sicherungsverwahrten in der JVA (Justizvollzugsanstalt) Schwalmstadt ist nach einer heute stattgefundenen Gesprächsrunde zwischen Vertretern der JVA Schwalmstadt und des Hessischen Justizministeriums beendet. Den Sicherungsverwahrten wurden, was die derzeitige Unterbringung betrifft, in wesentlichen Punkten Zugeständnisse gemacht. Dies hat die uns dazu veranlasst, den Hungerstreik zu beenden.
Weitergehend wurde ein permanenter Austausch zwischen Justizministerium und Sicherungsverwahrten vereinbart.


(11.11.2010) Erklärung der Hungerstreikenden zum angekündigten Gespräch mit Vertretern des Justizministeriums:

Heute Abend war die komplette Anstaltsleitung der JVA Schwalmstadt bei den Hungerstreikenden und gab bekannt, dass am Montag mehrere Vertreter des Justizministeriums zu einem Gespräch mit den Sicherungsverwahrten kommen werden.

Die Hungerstreikenden sagen dazu:
"Wir stehen zu unserer Erklärung, dass mit der Zusage eines zeitnahen Gesprächs mit uns, der Hungerstreik erst einmal ausgesetzt wird."

(Über den Ausgang der Gespräche werden wir hoffentlich zeitnah informiert.)


Erklärung der hungerstreikenden Sicherungsverwahrten der JVA Schwalmstadt vom 10.11.2010:

Unter anderem über Veröffentlichungen im Hessischen Rundfunk und der HNA erklärt das Hessische Justizministerium, dass ihrerseits Bereitschaft zu Gesprächen mit uns hungerstreikenden Sicherungsverwahrten besteht. Ihre Bedingung, dass zuvor der Hungerstreik beendet wird, ist für uns nur eingeschränkt akzeptabel.

Sollte das Ministerium uns einen sehr zeitnahen Gesprächstermin nennen, werden wir gemeinsam entscheiden, ob dies von uns unter der Vorleistung einer zeitweiligen Aussetzung angenommen wird.


2. Erklärung der hungerstreikenden Sicherungsverwahrten der JVA Schwalmstadt vom 05.11.2010



Ab sofort wird der befristete Hungerstreik unbefristet weitergeführt. Daran beteiligen sich 17 Verwahrte. Diejenigen Verwahrten, deren Gesundheit durch schwere Erkrankung angeschlagen ist, werden an dem unbefristeten Hungerstreik nicht teilnehmen, denn bei dem ignoranten, menschenverachtenden Verhalten der Knastbehörden ist damit zur rechnen, dass ihrererseits auch Tote in Kauf genommen werden. Justizministerium und Anstaltsleitung haben sich entschieden mit dem Hungerstreik der Sicherungsverwahrten nach dem üblichen Muster vorzugehen: ignorieren, aussitzen und gegenüber einer interessierten Öffentlichkeit zu denunzieren. Ihre in die Presse lancierte Darstellung, es handele sich ja nicht um einen richtigen Hungerstreik, die Gefangenen hätten ja Brot, Margarine und Marmelade in den Zellen und würden lediglich die Anstaltskost verweigern, erfüllen 2 Funktionen: uns unglaubwürdig zu machen und zu verschleiern, dass hier Eingesperrte unter Einsatz ihrer Gesundheit für berechtigte Interessen kämpfen, weil ihnen keine andere Möglichkeit mehr bleibt. Nach wie vor erwarten wir, dass Entscheidungsträger aus dem JuMi (Justizministerium) sich mit uns über die bekannten Forderungen auseinandersetzen. Erst danach wird von uns gemeinsam über Abbruch oder Fortführung der Aktion ergebnisbezogen entschieden.

Um zu vermeiden, dass wir, wie in der Vergangenheit, mit bewußten Lügen und auch der reinen Vorspiegelung , man würde einzelne Forderungen erfüllen, abgespeist werden, haben wir Frau Natalie Krieger, Referentin für Recht und Verfassung der Partei der Linken dazu eingeladen, als neutrale Beobachterin an einem Gespräch mit dem JuMi teilzunehmen. Ihre Bereitschaft hierzu besteht.


02.11.2010 zur Kenntnisnahme

ANSTALLTSLEITUNG
JVA SCHWALMSTADT


JUSTIZMINISTERIUM
DES LANDES HESSEN

zur Kenntnisnahme


02.11.2010

Bereichsleiter LEMANZIK verbreitet über Mitgefangene die Drohung, dass Verwahrten, welche sich am derzeitigen Hungerstreik beteiligen der Arbeitsplatz entzogen wird.

Dieser, wohl typische Ansatz von "Problemlösung" veranlasst uns zur ernsthaften Überlegung, den z.Zt. noch befristeten Hungerrstreik in einen unbefristeten auszuweiten.
Offensichtlich legen SIE es darauf an, die Situation zu eskalieren.


Die Sicherungsverwahrten der Station E3



Anmerkung: dieses Schreiben ging am 02.11.2010 an AL (Anstaltsleitung) und Jumi (Justizministerium)


Mitteilung vom 01.11.2010

MITTEILUNG


HinsichtLich des derZeit stattfindenden Hungerstreiks der Sicherungsverwahrten wollen wir ein Gespräch mit einem kompetenten Vertreterdes Justizministeriums zum Thema

-- Gestaltung der Sicherungsverwahrung als Maßregel, entsprechend der vom EGMR
    und BVerfG vorgezeichneten Rahmenbedingungen.

Wir erwarten KONKRETE AMWORTEN zur Frage

-- der örtlichkeit einer vorgesehenen Maßregeleinchtung;
-- des zeitlichen Rahmens innerhalb dem eine Umsetzung stattfinden soll.


Eine Klärung dieser Fragen betrachten wir als Vorbedingun für Gespräche mit Autsichtsbehörde und AL bzgl. der Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung bis zur Ausgliederung aus dem STRAFvollzug.






Anmerkung: dieses Schreiben ging am 01.11.2010 an AL (Anstaltsleitung) und Jumi (Justizministerium)


1. Erklärung vom 30.10.2010


Ab dem 01.11.2010 treten der Sicherungsverwahrten der JVA (Justizvollzugsanstalt) Schwalmstadt in einen zunächst auf 5 Tage befristeten Hungerstreik.
Diese Aktion ist bewusst erst einmal nicht als Kampfstreik angelegt, der erst beendet wird, wenn einzelne Forderungen erfüllt wurden, sondern soll in erster Linie deutlich machen:

- trotz eindeutiger Rechtsprechung des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) wird die Sicherungsverwahrung in der JVA Schwalmstadt nach wie vor wie eine zusätzliche Strafe vollzogen;

- wir Sicherungsverwahrten werden den derzeit menschenrechtswidrigen Vollzug von Präventivhaft in Zukunft nicht mehr widerstandslos hinnehmen.

Am 01.11.2010 tritt das HStVollzG (Hessisches Strafvollzugsgesetz) in Kraft. Darin enthalten die §§ 66 - 68, die den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Hessen regeln sollen. Gerade einmal drei Paragrafen, die den Vollzug des einschneidendsten Instruments des Strafrechts organisieren.


Unter völliger Ignoranz der aktuellen Rechtsprechung des EGMR hat die hessische Landesregierung die gesetzliche Regelung der Sicheungsverwahrung wieder in das Gesetz zur Regelung von STRAFvollzug integriert. Eigentlich im Prinzip folgerichtig: nach wie vor wird eine vorgebliche Maßregel wie eine STRAFE vollzogen, stellt also de facto eine zusätzliche Strafe dar.

Rhetorik der Rechtspolitiker und Gefängnisdirektoren mit ihrer Augenwischerei vom "Abstand zur Strafhaft" ändern daran nichts!
Sicherungsverwahrte bleiben auch in Hessen in einem Gefängnis weggesperrt, fast der gesamte Katalog des Gesetzes über den Vollzug von STRAFE findet Anwendung auf sie - nicht etwa ein Maßregelvollzugsgesetz. Es wäre das gleiche, würde man die Straßenverkehrsordnung über das Lebensmittelrecht regeln.
Allein durch das Tragen eigener Kleidung , einem Backofen auf der Station , ein geringfügig erhöhtes Taschengeld , eine zusätzliche Hofstunde und Bambi - Bildern auf den Flurwänden bekommt diese Form von Einsperrung noch lange keinen anderen Charakter.

Es gilt, immer wieder zu vergegenwärtigen: Wir haben unsere STRAFEN verbüßt! Hier werden wir weiterhin eingeknastet, vorgeblich um zu verhindern, dass wir in Zukunft eventuell Leben , Gesundheit oder Eigentum Anderer gefährden KÖNNTEN. Und das auf der Basis von gutachterlichen Gefährlichkeitsprognosen, von denen neueste Studien ( u.a. von Kinzig, Feltes und Alex) davon ausgehen, dass sie in ihrer Aussage zu 80 - 90% fälschlich noch vorhandene Gefährlichkeit annehmen.
Natürlich gibt es auch die Wenigen, bei denen aufgrund ihrer Taten jeder Mensch mit klarem Verstand und auch libertärer Gesinnung sagen muss: das kann eine Gesellschaft einfach nicht tragen; hier ist dringend Behandlung nötig.

Aber eine adäquate Therapie für die Menschen, die aufgrund gewisser Dispositionen in ihrer Persönlichkeitsstruktur unbestritten derartige Hilfe benötigen, wird innerhalb des Vollzuges der Sicherungsverwahrung nicht ansatzweise angeboten. Sie werden auf das Gefängnis verwiesen - denn auch die sozialtherapeutischen Anstalten sind integraler Bestandteil des Vollzuges von STRAFhaft.

Der hiesigen Gefängnisdirektion, die in weiten Teilen die materiellen Bedingungen des Alltags auf der Sicherungsverwahrungs - Station bestimmt, sei nahegelegt, sich endlich ernsthaft mit uns an einen Tisch zu setzen. ln der Vergangenheit wurden wir durchweg mit inhaltsleerem Gerede, Verweisen auf die Aufsichtsbehörde und Vertröstungen auf eine entfernte Zukunft abgespeist. Das wird von uns nicht länger einfach so hingenommen.