Aus dem Angehörigen Info 188
vom 03.12.1996Lutz Balding erkämpft Zusagen
Anfang des Jahres hatten wir im "Angehörigen Info" 177 über Lutz Balding berichtet: "Lutz Balding wurde wegen mehrerer bewaffneter Banküberfälle in den 80er Jahren zu insgesamt 29 Jahren Haft und anschließend 10 Jahren Sicherheitsverwahrung verurteilt. Nach einem fehlgeschlagenen Fluchtversuch über die Mauer der JVA Schwalmstadt wurde Lutz am 13.11.95 in den baden-württembergischen Knast Bruchsal verschleppt. Dort ist er als "besonders gefährlicher Gefangener" weitgehend isoliert, seine BesucherInnen aus Kassel sitzen für zweimal 1 Stunde überwachten Besuch im Monat jeweils sieben Stunden im Zug, zuletzt wurde Lutz ein Computerkurs mit der Begründung verweigert, man könne ihn dann nicht kontinuierlich überwachen, und bei seiner Haftdauer würde sich Weiterbildung nicht lohnen. Am 20.11.95 begann Lutz in Bruchsal einen Hungerstreik mit der Forderung nach sofortiger Rückverlegung nach Schwalmstadt, den er nach 10 Tagen abbrach, um draußen Raum für Mobilisierung zu lassen. "
Da sich aber trotz Drucks von draußen nichts bewegte, trat Lutz am 30.9. erneut in den Hungerstreik. Er forderte: "Rücknahme der Zwangsverlegung, damit ein regelmäßiger Besuchskontakt wieder unter erträglichen Umständen möglich wird, eine verbindliche Zusage gegenüber dem mich vertretenden Anwalt, daß spätestens 3 Monate nach Rückverlegung ein Gespräch mit einem Vertreter des hessischen Justizministeriums, der zuständigen Anstaltsleitung, des Anwalts und mir stattfindet, in dem es darum gehen wird, konkret festzulegen, unter welchen Voraussetzungen eine 2/3-Entlassung möglich ist und was die einzelnen Schritte dahin sein werden."
Am 16.10. erkämpfte er Zugeständnisse und brach seinen Hungerstreik ab: "Mit der Zusage, in den kommenden Wochen wieder in einen hessischen Knast verlegt zu werden - Butzbach wurde angekündigt -, habe ich am 16.10.96 meinen Hungerstreik beendet. Für die BesucherInnen und mich ist damit eine zentrale Voraussetzung fürs weitere erfüllt: Besuchskontakt ohne die zusätzliche Belastung von zig hundert Kilometern Anfahrt, räumliche Nähe auch zum Anwalt ... Jetzt wird es darum gehen, einen Weg durchzusetzen, der eine Entlassung aus dem Knast spätestens 2002 möglich macht. Dazu werde ich zu einem Zeitpunkt ausführlicher was sagen, wenn klar ist, welche Forderungen der Apparat daran bindet.
Mit einem tiefen Gefühl der Verbundenheit möchte ich die Menschen grüßen, die mich während des Hungerstreiks mit ihrer Post, ihren Gedanken und ihrem Ausdruck von Solidarität unterstützt haben! Ich denke, diesen Schritt nach vorne haben wir gemeinsam erkämpft, ein gutes Gefühl. "
gez. Lutz Balding / Bruchsal
Zu den Hintergründen des Konflikts ist im "ak" 395 ein ausführlicher Artikel erschienen. (d. Red.)
Bundesweiter Aktionstag am 18.3.1997